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Rom – Man arbeitet schon länger an einer kleinen Reform über den Vorab-Vergleich für das Biennium 2026–2027. Absicht der Finanzverwaltung ist es, die Unternehmen und Freiberufler, welche erstmals den Vorab-Vergleich 2024–2025 angewandt haben, auch für das anschließende nächste Biennium an der Stange zu halten. Problematisch ist dies hauptsächlich für jene Steuerpflichtigen, welche im ersten Bienni...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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