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Mit der Begleitverordnung zum Finanzgesetz 2004 sind Steuererleichterungen für ausländische Forscher und Wissenschaftler eingeführt worden, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen (Art. 3 DL Nr. 269/2003). Die Begünstigungen betreffen die Einkommensteuern und die Wertschöpfungssteuer Irap. Sie müssen nun in der Steuererklärung der betreffenden Personen - die Forscher und deren Arbeitgeber - entsp...
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