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Rom – Am 16. Februar 2016 ist die Saldozahlung für die Ersatzsteuer der Aufwertung des Abfertigungsfonds zu bezahlen. Die Berechnung erfolgt jetzt auf den definitiven Wert des im Fonds hinterlegten Betrages. Diese Steuer wurde mit dem Stabilitätsgesetz 2015 von 11 auf 17 Prozent erhöht. Die erste Akontozahlung war bereits am 16. Dezember 2015 fällig und wird vom endgültigen Betrag in Abzug gebrach...
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