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Rom - Laut Haushaltsgesetz 2008 sind die vierteljährlichen MwSt-Erstattungsanträge in elektronischer Form einzureichen. Diesbezüglich ist nun die entsprechende Durchführungsbestimmung erlassen worden (Ministerialverordnung vom 3. März 2008). Die Verordnung sieht vor, dass die neue Vorschrift erstmals mit dem Antrag für das 2. Quartal 2008 anzuwenden ist (Abgabefrist 31. August 2008). Der Erstattun...
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