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Rom – Die Reduzierung der Arbeitszeit ist seit jeher ein Gegenstand der Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern. Die Situation ist heute dabei sehr unterschiedlich zwischen dem öffentlichen Dienst und dem privaten Sektor sowie innerhalb desselben, wo es durchaus bereits gesamtstaatliche Kollektivverträge gibt, die eine Wochenarbeitszeit von weniger als 40 Stunden vorsehen. Das Thema hat zuletzt ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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