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Bozen – Als Paradebeispiel dafür, wie ein Gesetz nicht sein sollte, wird oft das Landesraumordnungsgesetz genannt. Es stammt in seinen Grundzügen aus den 1970er-Jahren und wurde unzählige Male abgeändert und ergänzt, was Zusätze wie „Art. 55 quinquies“ deutlich machen. Als der damalige Landesrat für Raumordnung, Alois Kofler, 1997 einen Einheitstext vorlegte, dauerte es nur wenige Wochen, bis die ...
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