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Rom - Am Ende hat nun doch die Vernunft gesiegt: Die Nummerierung der Rechnungen kann gleich bleiben; es ist nicht notwendig, die fortlaufende Nummer durch das Jahr zu kennzeichnen (1/2013, 2/2013, usw.; oder 2013/1, 2013/2, usw.). Die Sache ist letzten Freitag mit Erlass der Einnahmenagentur (Nr. 1/E vom 11. Jänner 2013) geklärt worden. Einleitend wird im Erlass festgehalten, dass die Neuerung üb...
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