Du füllst mich an wie Blut die frische Wunde / und rinnst hernieder seine dunkle Spur, / du dehnst dich aus wie Nacht in jener Stunde, / da sich die Matte färbt zur Schattenflur, / du blühst wie Rosen schwer in Gärten allen, / du Einsamkeit aus Alter und Verlust, / du Überleben, wenn die Träume fallen, / zuviel gelitten und zuviel gewusst.“ Ich habe sie nicht vergessen, die erste Strophe des Gedichts „Abschied“ von Gottfried Benn, denn ich musste dieses Werk in der Maturaklasse vorlesen und dann interpretieren. Und die Interpretation von solch geheimnisvollen Zeilen, die zuweilen verschlüsselt scheinen wie streng geheime Nachrichten, sind so eine Sache: Da kann man gehörig ins Fettnäpfchen treten und herauslesen, was laut Experten gar nicht drinnen steht. Aber ich habe mich in dieser Disziplin immer recht gut geschlagen, besser jedenfalls als bei den Differenzialrechnungen. Einen Text zu deuten, die Aussagen zwischen den Zeilen zu suchen, jene Informationen zu sammeln, die den Sinn hinter sprachlich vollendeten Formulierungen erschließen, darin war ich recht gut. Auch bedeutende Maler haben in ihren Bildern Symbole versteckt, die den Zeitgenossen Rätsel aufgegeben und nach Deutungen gerufen haben: Dem ebenso ungeliebten wie unentbehrlichen Auftraggeber eines Porträts genau den gleichen Geldbeutel zu verpassen, den auf einem berühmten Apostelgemälde der Verräter Judas trägt, war einst ein listenreicher Kunstgriff.
In meinem späteren Berufsleben haben dann ganz andere, nüchterne Texte eine ausschlaggebende Rolle gespielt. Die Rechts- und Wirtschaftssprache zeichnet sich ja nicht durch phantasievolle Formulierungen, sondern durch klare Aussagen aus! Weit gefehlt. So manche Normen sind vollkommen unleserlich und gespickt mit Fußnoten, ohne die auch Fachleute heillos überfordert sind. Wer das nicht glaubt, sollte sich das italienische Stabilitätsgesetz 2015 mit seinem einzigen Paragrafen und über 700 Absätzen herunterladen. Eigentlich sollten Gesetze keiner Interpretation bedürfen, weil es da nichts zu deuten gibt. Schließlich sollen ja die Richter und die Behörden, die diese Gesetze anwenden, und die Menschen, die sie beachten müssen, wissen, was Sache ist. Aber die Praxis lehrt uns das Gegenteil. Zuweilen scheint mir, dass es den Richtern von heute bei der Anwendung der Gesetze heute gleich geht wie den Schülern bei der Interpretation von Gedichten: Jeder liest etwas anderes heraus. In der Schule spricht dann der Lehrer ein Machtwort, in der Justiz der Kassationsgerichtshof, aber wenn dann der Lehrer wechselt und die Zusammensetzung eines Gremiums beim Höchstgericht, kann die Interpretation des Gedichtes oder des Gesetzes eine ganz andere Wende nehmen.
Oft können die armen Richter die Gesetze nicht einfach anwenden, weil nicht klar ist, was sie eigentlich bestimmen, sondern sie müssen sie erst einmal interpretieren. Und diese Interpretationen entsprechen zuweilen so gar nicht dem allgemeinen Sprachverständnis. Juristen haben ihre eigene Sprache, und sie schreiben und deuten Normen vielfach ganz anders als dies den Aussagen von Bedeutungswörterbüchern entspricht.
Ein Beispiel. Im Jahr 2003 wurde Luis Durnwalder mit 110.000 Stimmen in den Landtag gewählt, dann aber seine Wählbarkeit angezweifelt, weil er damals Mitglied des Verwaltungsrates der Sadobre war; das regionale Wahlgesetz bestimmte aber, dass Verwalter („amministratori“) von Gesellschaften mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung nicht wählbar sind. Im Sommer 2004 entschied das Landesgericht, Durnwalder sei wählbar gewesen, und interpretierte dabei den Begriff „Verwalter“ auf seine Art. Und dann griff auch der Regionalrat ein und gab eine sogenannte „authentische Interpretation“ des Gesetzes, wonach unter Verwalter nicht alle Mitglieder des Verwaltungsrates zu verstehen seien, sondern nur der Präsident und der Geschäftsführende Verwaltungsrat“. Eine authentische Interpretation kann in Italien schon einmal bewirken, dass der Gesetzgeber nicht bloß klärend eingreift, sondern eine Norm mehr oder weniger umschreibt. In diesem Fall hat der Verfassungsgerichtshof später diese Interpretation als nicht konform mit dem Grundgesetz klassiert. Die Causa Durnwalder wurde schließlich wegen eines Versäumnisses der Anwälte der Kläger zu seinen Gunsten entschieden. In der Sache selbst war dies gut (denn der Verwaltungsratsposten hat Durnwalder wohl keine einzige seiner vielen Stimmen gebracht). Aus rein juridischer Sicht ist der Fall aber wegen der Interpretationskünste aller Beteiligten problematisch. Zu sagen, dass ein Mitglied des Verwaltungsrates (=Rat der Verwalter) kein Verwalter sei, scheint Rechtswissenschaftlern einsichtig, Sprachwissenschaftlern aber nicht. Und eine authentische Interpretation kann die Intention des Gesetzgebers präzisieren, aber nicht auf den Kopf stellen: Wenn der Regionalrat gewollt hätte, dass nur Präsidenten und Geschäftsführende Verwalter nicht wählbar sind, hätte er das ins Gesetz schreiben müssen.
Gesetzgebende Organe sollten keine Normen erlassen, bei deren Lektüre es uns ergeht wie bei einem Gedicht von Gottfried Benn oder Else Lasker-Schüler. Richter brauchen Gesetze, die sie anwenden können, ohne sie vorher mit den unterschiedlichsten Ergebnissen interpretieren zu müssen. Die Bemerkung „Dieser Text ist ein Gedicht“ ist ein Lob für einen Essay, aber ein verheerendes Zeugnis für einen Gesetzesartikel. Und wenn dann auch noch die Interpretation danebengeht, hätten sowohl mein Deutsch- als auch mein Italienischlehrer vor vielen, vielen Jahren gesagt: „Gehen Sie auf den Platz. Fünf minus.“



















