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Bozen - Wohl auch angesichts der Wirtschaftskrise hat die Regierung mit Dekret vom 4. Dezember 2009, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 291 vom 15. Dezember, die Verzugszinsen im Falle von verspäteter Einzahlung von Steuern von bisher drei auf ein Prozent gesenkt. Der neue Wert gilt ab 1. Jänner 2010. Die Verringerung betrifft insbesondere auch die Lohnsteuern, welche bei Verspätung mit ...
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