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Rom – Die Verzugszinsen für die verspätete Zahlung von Zahlungsbescheiden oder Steuerzahlkarten wird mit Wirkung vom 15. Mai 2017 auf 3,5 Prozent herabgesetzt. Die Verminderung wird mit einer Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur vom 4. April 2017 festgesetzt. Der bisherige Zinssatz betrug 4,13 Prozent. Der Zinssatz wird jährlich mit Bezug auf die von der Banca d’Italia für das Vorjahr erm...
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