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Rom – Mit Wirkung ab dem 9. November 2011 hat die Europäische Zentralbank wie berichtet den sogenannten Bezugszinssatz („tasso ufficiale di riferimento“) von vorher 1,50 auf nunmehr 1,25 % gesenkt. Dadurch werden auch die Verzugs- und Aufschubzinsen sowie die Strafgelder wegen unterlassener Beitragsleistungen bei den Sozialversicherungsinstituten um 0,25 Prozentpunkte gesenkt, weil diese an die En...
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