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Rom – Mit 1. Juli 2013 ist bekanntlich Kroatien als 28. Staat der Europäischen Union beigetreten. Dadurch ergeben sich im Leistungsaustausch zu Kroatien aus der Sicht der MwSt zahlreiche Änderungen. Es fallen die Drittlandsgrenzen zu Kroatien; es gibt hier entsprechend keine Exporte oder Importe mehr, sondern innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe. Bei den Dienstleistungen hat man für die ...
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