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Die Finanzverwaltung hat die einstweilen provisorische Liste der gemeinnützigen Körperschaften veröffentlicht, die sich als Empfänger für die Zuwendung von 5 Promille des Steueraufkommens der natürlichen Personen angemeldet haben. Bis 13. April können etwaige Änderungen oder Berichtigungen der Listen beantragt werden. Bis 20. April wird dann die endgültige Liste auf der Webseite der Finanzverwaltu...
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