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Rom – Gleich wie in den Vorjahren müssen sich die Vereine und anderen Einrichtungen, die als Begünstigte die Zuwendung von 5 Promille des Steueraufkommens erhalten wollen, in ein eigenes Verzeichnis bei der Einnahmenagentur eintragen lassen. Die Volontariatsvereine und Amateursportvereine haben die elektronische Meldung spätestens bis 7. Mai 2010 einzureichen; bis 30. Juni 2010 ist dann eine eide...
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