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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich auf ihrer Webseite das Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen und Vereine veröffentlicht, denen aufgrund der Auswahl der Steuerpflichtigen in der Steuererklärung für 2015 (Unico 2016) die Zuwendung von 5 Promille der jeweiligen Steuerleistung zugewendet wird. Das Verzeichnis ist nach Provinzen und Höhe der Zuwendungen gegliedert. Die ersten drei Einric...
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