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Rom – Bei Anwendung der Gruppenbesteuerung (Art. 117 EESt) wurden bislang etwaige Steuerfestsetzung gegenüber der jeweiligen Untergesellschaft und zusätzlich zulasten der Obergesellschaft ausgestellt. Ab 2011 wird nur mehr ein einziger Bescheid gegenüber der Obergesellschaft ausgestellt (Art. 35 DL Nr. 78/2010, iVm Art. 40-bis Dpr Nr. 600/1973). Um trotzdem die Verwendung von noch verfügbaren Ste...
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