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Rom – Zum Jahresanfang stellt sich die übliche Frage über die Verwendung der MwSt-Guthaben des Vorjahres 2022. Es bestehen diesbezüglich folgende Möglichkeiten:
Vortrag des Guthabens auf das Jahr 2023 und Verwendung in den periodischen MwSt-Abrechnungen (monatlich oder quartalsmäßig) im Laufe des Jahres 2023 (sogenannte interne oder vertikale Verrechnung); Vortrag des Guthabens auf 2023 und Verre...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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