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Rom – Die MwSt-Jahreserklärung für 2020 ist wie im Vorjahr im Zeitfester zwischen dem 1. Februar und spätestens bis Freitag, 30. April 2021, in elektronischer Form zu versenden. Die frühzeitige Abgabe ist wichtig für jene Fälle, in denen ein Guthaben besteht und frühzeitig die Erstattung oder die Verrechnung beantragt werden soll. Wird die Erklärung bis Ende Februar eingereicht, kann man sich die ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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