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Verwendung der Guthaben

Eine zeitnahe Abgabe der MwSt-Jahreserklärung ist immer dann notwendig, wenn man die Verrechnung eines MwSt-Guthabens für mehr als 5.000 Euro vornehmen will. Der Zahlungsvordruck F24 darf ausschließlich über den elektronischen Kanal „Entratel“ versendet werden.

Walter Großmann von Walter Großmann
1. Februar 2013
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read

Rom - Der Reigen der Meldungen und Steuererklärungen für 2012 beginnt bereits in diesen Wochen mit der MwSt. Es geht im Einzelnen um die jährliche MwSt-Meldung, die jedenfalls bis 28. Februar 2013 einzureichen ist, und um die MwSt-Jahreserklärung, die ab 1. Februar 2013 und spätestens bis 30. September 2013 abgegeben werden kann. In beiden Fällen sind vor Kurzem die entsprechenden Vordrucke erlass...

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Ausgabe 05-13, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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