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Rom - Die ö;ffentlichen Verwaltungen dürfen Zahlungen von mehr als 10.000 Euro an Unternehmen nur dann vornehmen, wenn vorher abgeklärt worden ist, dass der Gläubiger keine Außenstände für nicht gezahlte Steuerzahlkarten hat. Mit einer neuen Verordnung (DM vom 14. März 2008) werden die entsprechenden Durchführungsbestimmungen erteilt. Der Steuerkonzessionär Equitalia ist verpflichtet, binnen fünf ...
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