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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich in einem Rundschreiben (Nr. 22/E vom 28. Juni 2013) eingehend die mit der Sommerverordnung des letzten Jahres (DL Nr. 83/2012) erlassenen Neuerungen im Bauwesen behandelt. Es ging dabei um die Behebung verschiedener Nachteile bei der Vermietung und dem Verkauf von Liegenschaften, die im Sommer 2006 erlassen worden sind (sogenannte Visco-Bersani-Verordnung). ...
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