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Rom – Das Gesetz über die Arbeitsrechtsreform (Ges. Nr. 95 vom 28. Juni 2012) hat zur Querfinanzierung der Neuerungen unter anderem verschiedene steuerliche Einschränkungen vorgesehen:
Für die zum Teil privat verwendeten Firmenwagen wird für Unternehmen und Freiberufler ab 2013 die steuerliche Abzugsfähigkeit von 40 auf 27,5 Prozent herabgesetzt. Für die den Arbeitnehmern auch privat als Sachbezu...
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