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Rom – In einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 147 vom 11. Juli 2024) wird ein symptomatischer Fall einer deutschen Gesellschaft behandelt, welche in Italien Gegenstände erwirbt und diese an hiesige Kunden (B2B) liefert. Es handelt sich dabei um ein internes Reihengeschäft: Der inländische Lieferant rechnet mit italienischer MwSt ab und die nichtansässige Gesellschaft fakturiert ohne MwSt, weil d...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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