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Rom – Die Abgabefrist für die Einkommenserklärungen des Jahres 2019 war nach einem zehntägigen Aufschub der 10. Dezember 2020. Eine verspätete, aber noch gültige Erklärung kann binnen 90 Tagen abgegeben werden. Demnach kann bis 10. März 2021 noch eine gültige Steuererklärung für die Steuerperiode 2019 eingereicht werden. Die Verwaltungsstrafe für die Verspätung beträgt bei freiwilliger Berichtigun...
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