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Das Finanzgesetz 2005 ermöglicht die Freistellung bestimmter Rücklagen unter Steueraussetzung durch Entrichtung einer Ersatzsteuer in Höhe von 4 oder 10 Prozent. Die Anmeldung der Freistellung ist im „Unico 2005“ (Übersicht RY) und die Zahlung der Ersatzsteuer zeitgleich mit den Saldozahlungen für die Periode 2004 vorzunehmen. Die Finanzverwaltung hat erst jetzt mit einem Rundschreiben (Nr. 33/E v...
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