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Das INPS-Versicherungsminimum ist jener Tagesmindestbetrag, auf welchen die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer bezahlt werden müssen.
Relativ spät, mit Rundschreiben des INPS/NISF Nr. 34 vom 6. Februar, sind die für 2007 geltenden diesbezüglichen Beträge bekannt gegeben worden.
Das Minimum wird jedes Jahr an die Inflationsentwicklung angepasst; für das Jahr 2007 bet...
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