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Bozen/Rom – Es ist daran zu erinnern, dass das Dekret zur Neuordnung des Freiberufs (DPR Nr. 137/2012) für die in ein Berufsalbum eingetragenen Freiberufler die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gegen Schäden Dritter vorschreibt. Der bereits einmal aufgeschobene Endtermin dafür ist nun der 15. August 2013. Die Versicherung muss Schäden, welche den Klienten der Freiberufler durch...
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