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Für Südtirols Skischulen arbeiten geprüfte und in Berufsalben eingetragene Skilehrer, aber auch Skilehrerassistenten, welche die Skilehrerprüfung noch nicht abgelegt haben und in einem eigenen Verzeichnis laut Artikel 3 des Landesgesetzes Nr. 5/2001 eingetragen sind. Was die Sozialversicherung dieser beiden Berufsgruppen anlangt, so ist bereits seit langem geklärt, dass die geprüften Skilehrer als...
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