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Rom – Unternehmen, die nachhaltig im Export oder im innergemeinschaftlichen Handel tätig sind, können bekanntlich Gegenstände und Dienstleistungen unter Vorumsatzsteuerbefreiung, also ohne MwSt, erwerben (Art. 8 Abs. 1 lit. c MwStG). Dies ist bis zu einem bestimmten Jahresbetrag (der Plafond) möglich, der den Ausfuhrlieferungen und ig Lieferungen sowie den internationalen Dienstleistungen des Vorj...
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