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Rom – Die erste Unterstützungsverordnung (Art. 4 DL Nr. 41/2021) sieht unter anderem die automatische Annullierung der noch offenen Zahlbescheide aus den Jahren 2000 bis 2010 vor. Dies gilt beschränkt für Steuerpflichtige, die 2019 ein steuerpflichtiges Einkommen von nicht mehr als 30.000 Euro hatten. Der in den Steuerzahlkarten vorgeschriebene Betrag darf nicht mehr als 5.000 Euro betragen. Die E...
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