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Bei Fusionen dürfen die von den beteiligten Gesellschaften vorgetragenen Steuerverluste nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden. Es muss sich dabei um operative Gesellschaften handeln, die bestimmte Vitalitätsmerkmale zu erfüllen haben. Unter anderem dürfen die Umsatzerlöse und die Personalkosten des Vorjahres nicht weniger als 40 Prozent der Vorjahresdurchschnitte ausmachen. Laut Finanz...
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