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Rom – Ein deutsches Kreditinstitut mit einer Betriebsstätte in Italien hat in Deutschland eine Verschmelzung durch Aufnahme vorgenommen. Durch die Verschmelzung geht die italienische Betriebsstätte an das aufnehmende Unternehmen über. Die Frage ist, ob dies steuerlich neutral erfolgen kann, zumal dieser Sachverhalt nicht ausdrücklich in den italienischen Steuerbestimmungen zu den Fusionen geregelt...
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