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Rom – Mit der sogenannten Wachstumsverordnung sind im Mai dieses Jahres unter anderem einige Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Absichtserklärung eingeführt worden (Art. 12-septies DL Nr. 34/2019). Es handelt sich dabei bekanntlich um die Vorumsatzsteuerbefreiung, welche den nachhaltigen Exportkaufleuten die Möglichkeit bietet, ohne MwSt Gegenstände und Leistungen (ausgenommen Liegenschaften)...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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