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Rom – Die MwSt-Jahreserklärung für das Jahr 2016 ist heuer ab 1. Februar bis spätestens 28. Februar 2017 abzugeben. Die Vorverlegung der Abgabefrist ist auf die Abschaffung der jährlichen MwSt-Meldung zurückzuführen. Nächstes Jahr kann hingegen die MwSt-Jahreserklärung für 2017 bis 30. April 2018 abgegeben werden. Die längere Frist ist insofern möglich, weil für 2017 die MwSt-Quartalsmeldungen not...
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