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Rom/Luxemburg – Beim Versandhandel gegenüber Privatkunden bzw. Nichtunternehmern (B2C) verlagert sich der Leistungsort im Allgemeinen in den Empfängerstaat, wenn die vorgesehenen Lieferschwellen überschritten werden. In Italien gilt diesbezüglich die Schwelle von jährlich 35.000 Euro (in Deutschland gelten 100.000 Euro). Davon ausgenommen sind jedoch die Lieferungen, die sich der Endkunde selbst b...
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