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Rom – Mit Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (DM vom 27. August 2019, veröffentlicht im Staatlichen Amtsblatt vom 4. September) sind die Verrechnungssätze in der Landwirtschaft für bestimmte Holzprodukte von zwei Prozent auf sechs Prozent erhöht worden. Es handelt sich im Einzelnen um Brennholz, Holzabfälle und Sägemehl (Ziffer 43 Tab. A/1 MwStG) sowie um Holz in Form von Rund...
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