Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Mit Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (DM vom 27. August 2019, veröffentlicht im Staatlichen Amtsblatt vom 4. September) sind die Verrechnungssätze in der Landwirtschaft für bestimmte Holzprodukte von zwei Prozent auf sechs Prozent erhöht worden. Es handelt sich im Einzelnen um Brennholz, Holzabfälle und Sägemehl (Ziffer 43 Tab. A/1 MwStG) sowie um Holz in Form von Rund...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.