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Verrechnungspreise und MwSt: Jährliche Anpassungen

VERRECHNUNGSPREISE UND MWST - Die jährlichen, vertraglich vereinbarten Berichtigungen der Verrechnungspreise sind in der Regel für Zwecke der MwSt nicht relevant. Eine Berichtigung mit MwSt ist nur dann erforderlich, wenn ein direkter Zusammenhang mit bestimmten Lieferungen oder Leistungen besteht, nicht bei globalen Berichtigungen.

Walter Großmann von Walter Großmann
19. Februar 2021
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 Min.

Foto: Shutterstock

Rom – Der Corona-Notstand wirkt sich auch auf die Verrechnungspreispolitik der Unternehmen aus. Vielfach sind Berichtigungen erforderlich, um die Verrechnungspreise an den laut gruppeninternen Vereinbarungen vorgesehenen Rahmen anzupassen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen in den Vereinbarungen bestimmte Parameter vorgesehen sind. Die OECD hat im Übrigen einen Leitfaden veröffentlicht...

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Ausgabe 07-21, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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