Rom – Der Corona-Notstand wirkt sich auch auf die Verrechnungspreispolitik der Unternehmen aus. Vielfach sind Berichtigungen erforderlich, um die Verrechnungspreise an den laut gruppeninternen Vereinbarungen vorgesehenen Rahmen anzupassen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen in den Vereinbarungen bestimmte Parameter vorgesehen sind. Die OECD hat im Übrigen einen Leitfaden veröffentlicht...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.