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Rom – Die horizontale Verrechnung von aus der Jahreserklärung hervorgehenden MwSt-Guthaben – also die Verrechnung des Guthabens über den Vordruck F24 mit anderen Steuern und Sozialabgaben – unterliegt bekanntlich bestimmten Einschränkungen: Bis zu 5.000 Euro ist die Verrechnung frei; bei Guthaben zwischen 5.000 und 15.000 Euro muss man vor der Verrechnung die MwSt-Jahreserklärung abgeben (die Verr...
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