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Verrechnung Mietbonus: Nicht mehr so schlimm

VERRECHNUNG MIETBONUS - Für die Berichtigung des verfrüht verrechneten Mietbonus gibt es auch eine einfachere Lösung. Trotzdem ergibt sich ein bürokratischer Aufwand.

Walter Großmann von Walter Großmann
19. Februar 2021
in Steuern & Recht
Lesezeit: 2 Min.
(Quelle: Shutterstock.com)

(Quelle: Shutterstock.com)

Rom – In der letzten Ausgabe wurde im Beitrag „Ein Spießrutenlauf“ (SWZ Nr. 06/21 vom 12.02.2021, nachzulesen hier auf SWZonline und in der SWZapp) die Berichtigung der verfrühten Verrechnung des Mietbonus für Juni (bzw. für Juli – Dezember für Unternehmen im Tourismusbereich) behandelt und auf die absurde, restriktive Haltung der Einnahmenagentur verwiesen. Es wurde im Beitrag absichtlich eine re...

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Schlagwörter: 07-21Premium

Ausgabe 07-21, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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