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Bozen – Wie bekannt und berichtet, ist mit dem Dekret Nr. 168/2009 das Einkommensteuerakonto für 2009 um 20 % reduziert worden (von 99 % auf 79 %). Relativ spät ist dazu bekannt geworden, dass diese Reduzierung auch von den Arbeitgebern für jene ihrer Arbeitnehmer durchzuführen war, welche ihre Steuererklärung mit dem Vordruck 730 und einer Akontopflicht gemacht haben. Man war ursprünglich der Me...
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