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Rom - In der Sommerverordnung (Art. 10 DL Nr. 78/2009) verspricht man eine mögliche Erhöhung der jährlichen Schwelle für die sogenannte horizontale Verrechnung von ca. 516.000 Euro auf 700.000 Euro; andererseits wird die Verrechnung von MwSt-Guthaben von mehr als 10.000 Euro stark eingeschränkt. Mit dieser Einschränkung will man die betrügerischen Zahlungen bzw. Verrechnungen mit nicht bestehenden...
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