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Rom – Im Nachtragshaushalt (DL Nr. 50/2017) sind unter anderem auch zwei Einschränkungen vorgesehen worden, die sich unmittelbar auf das Tagesgeschäft der Unternehmen und Freiberufler auswirken. Sie erfordern eine zeitnahe Anpassung, zumal keine Übergangsbestimmungen vorgesehen sind und die Neuerungen sofortige Wirkung haben. Zeitliche Anpassungsprobleme bestehen aber auch für die Einnahmenagentur...
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