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Bozen – Wie auch in den vergangenen Jahren beginnen mit den Lohnabrechnungen für den Juli die Verrechnungen der Ergebnisse der vereinfachten Steuererklärung mit dem Vordruck 730. Gesetzliche Grundlage dafür sind die Artikel 19 und 20 des Ministerialdekretes Nr. 164 vom 31. Mai 1999. Kurz zusammengefasst: Die Arbeitgeber bzw. deren Lohnberater erhalten von der Einnahmenagentur den Vordruck 730-4, w...
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