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Rom – Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat am 29. Dezember 2015 die Verordnung erlassen, mit welcher die operativen und technischen Aspekte des internationalen Informationsaustausches für die Bankkonten und die anderen Finanzgeschäfte geregelt werden. Die Bestimmungen betreffen die Banken, die Versicherungsgesellschaften für den Bereich Lebensversicherungen, die Treuhandgesellschaften, ...
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