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Rom – Im Haushaltsgesetz 2017 ist die für 2016 vorgesehene Erhöhung der MwSt-Verrechnungssätze für Rinder und Schweine im Rahmen von Mehrausgaben von 20 Mio. Euro bestätigt worden. Die Festlegung der Sätze erfolgt durch Verordnung des Finanzministeriums, wobei die Einhaltung der vorgenannten Schwelle berücksichtigt werden muss. Diese Verordnung (vom 27. Jänner 2017) ist nun mit Verspätung im Staat...
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