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Rom – Am 29. April 2014 ist die Verordnung des Ministerpräsidenten (DPCM vom 19.2.2014) veröffentlicht worden, mit welcher die steuerlich begünstigten Leistungsprämien (Ersatzsteuer 10 Prozent) an die Arbeitnehmer für 2014 geregelt werden. Der Höchstbetrag für die Prämien ist auf 3.000 Euro erhöht worden, die Obergrenze für die Jahreseinkünfte aus unselbstständiger Arbeit beträgt 40.000 Euro. Die ...
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