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Rom – Die sogenannte Wachstumsverordnung (DL Nr. 34 vom 30. April 2019) ist erwartungsgemäß am Donnerstag der vergangenen Woche vom Senat ratifiziert und im Staatlichen Amtsblatt veröffentlich worden (Gesetz Nr. 58 vom 28. Juni 2019, Amtsblatt vom 29. Juni 2019). Abgesehen vom Fristaufschub für die Saldozahlungen für 2018 und die Vorauszahlungen für 2019 (vgl. den getrennten Beitrag) sind mit dem ...
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