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Rom – Mit Verordnung des Ministerpräsidenten vom 23. April 2018 (Staatliches Amtsblatt vom 7. Juni 2018) sind die Durchführungsbestimmungen zum sogenannten Sport-Bonus erlassen worden. Der Sportbonus betrifft die Unternehmen, die im Jahr 2018 Spenden bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro für die Wiedergewinnung und Sanierung von bestehenden Sportanlagen gewähren. Der Sportbonus wird im Ausmaß ...
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