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Rom – Die Hauseigentümer, die energetische Sanierungen auf ihrem Gebäude oder der Wohnung vornehmen, können laut einer Neuerung der sogenannten Wachstumsverordnung (Art. 10 DL Nr. 34/2019) den Steuerbonus zwischen 50 und 65 Prozent (für Kondominien bis zu 85 Prozent) in Form eines Rabattes vonseiten des Lieferanten bzw. des leistenden Unternehmens erhalten. Anstatt den Steuerbonus in einem Zeitrau...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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