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Rom – Steuerpflichtige mit Vermögen im Ausland haben diese nach dem sogenannten Überwachungsverfahrens (Monitoring) im Vordruck RW der Einkommenserklärung (Redditi 2025) zu melden. Dies gilt auch für den Fall, dass die betreffende Person eine vereinfachte Steuererklärung auf Vordruck 730 abfasst oder von dieser befreit ist (weil nur Lohneinkünfte und keine zusätzlichen Einkommen). Vorab zu einem h...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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